Kaskoschadengutachten

Kaskoschäden ohne Sachverständigengutachten reparieren?

Wenn Sie riskante Einsätze lieben, brauchen Sie jetzt nicht weiter zu lesen.

Sie sollten sich grundsätzlich mit dem Thema beschäftigen vevor Sie sich gleich über die Unterschiede zwischen Teil- und Vollkaskoschaden informieren. Es schadet nichts, wenn Sie einen Wissensvorsprung gegenüber Ihrem Versicherer haben. Details müssen Sie ohnehin in Ihrem speziellen Vertrag nachlesen. Aber das Nachstehende finden Sie dort sicher nicht.

Wenn Sie selbst - wie auch immer - einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht haben,  würden Sie zunächst Ihren Versicherer anrufen und abwarten, was passiert.

Damit nicht etwas passiert, was Ihnen später leid tun könnte, lesen Sie hier, wie es gehen könnte, aber nicht unbedingt gehen muss.

Ihr Versicherer teilt Ihnen warscheinlich mit, Sie möchten in die Werkstatt fahren, die Werkstatt soll reparieren und dabei schöne Fotos von der Reparatur machen und einen Kostenvoranschlag erstellen. Dies alles natürlich ohne Einschaltung eines Sachverständigen, der den Schaden (vor Reparatur!) ganz genau aufnimmt. (Es soll vorkommen, dass Versicherungen den Gutachter einsparen wollen. Warum eigentlich?)

Auf jeden Fall bedeutet es für Sie, dass es kein Gutachten gibt, das Schadenart und -umfang dokumentiert. Wäre das für sie ein Problem?

Schon möglich. Und zwar dann, wenn die Reparatur abgeschlossen ist, Ihre Versicherung das ein oder andere Ersatzteil aber nicht bezahlen will, den gewählten Reparaturweg nicht richtig findet und Abzüge bei den Lohnkosten macht. Dann ist Streit vorprogrammiert.

Die Werkstatt möchte nämlich ihr Geld auf jeden Fall haben. Ihr ist es egal, ob von der Versicherung oder von Ihnen. Naja, sagen Sie jetzt vielleicht. Die Werkstatt hat doch einen Kostenvoranschlag gemacht. Dann muss die Versicherung doch auch nach diesem bezahlen, oder? Ist das nicht eine Sache zwischen Werkstatt und Versicherung? Diese Frage beantwortet Ihnen vielleicht später ein Rechtsanwalt. Aus Erfahrung kann man sagen, dass es häufiger Streit gibt, als man glaubt. Auf jeden Fall hätten Sie viele unangenehme Gespräche mit der Werkstatt und Ihrer Versicherung. Papierkram, Anrufe, Zeit und Nerven kostet das alle Beteiligten.

Sie lesen also Ihre Kasko-Vertragsbedingungen. Falls dort festgelegt ist, dass auf jeden Fall vor der Reparatur ein Gutachten zu erstellen war, dann hätte Ihr Versicherer vielleicht seine eigenen Vertragsbedingungen nicht eingehalten. Falls dort nichts zum Sachverständigen steht, dann lesen Sie mal die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung), die man Ihnen mit Ihrem Vertrag hätte aushändigen müssen. Es gibt nämlich...

... das Sachverständigenverfahren. Das ist ein umfangreicheres Thema, aber hier erhalten Sie die Kurzfassung: Wenn sich die Vertragspartner (also Sie und Ihre Versicherung) nicht einigen können, dann soll mittels Sachverständigenverfahren eine Einigung erzielt werden. Soweit gut und schön. Es kann aber kein Sachverständigenverfahren durchgeführt werden, wenn kein Gutachten erstellt wurde! Spätestens jetzt haben Sie ein Problem!

Es müsste nämlich jemand beweisen können, wie hoch der Schaden war, was genau kaputt war und wie man es am besten hätte reparieren können. Das geht aber nicht, weil der Reparaturbetrieb nur einen Kostenvoranschlag gemacht hat (der möglicherweise nicht prozesstauglich ist) und die Mechaniker aus der Werkstatt verstehen vielleicht etwas von Autos, aber sie sind nicht unbedingt Starfotografen und darum sind die Fotos (falls überhaupt welche gemacht wurden) nicht aussagekräftig.

Was sollten Sie daraus lernen?

Bei einem Kasko- oder Teilkaskoschaden sofort rechtssichere Informationen über die Sicherung der Beweise einholen! Und zwar möglichst, bevor mit der Reparatur begonnen wird. Bestehen Sie darauf, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird. Fragen Sie nach, ob ein unabhängiger Gutachter die Beweise sichern kann. Ob die Unterlassung des Gutachtens im Kaskobereich rechtlich einwandfrei ist und wer das Recht zur Bestellung des Sachverständigen hat, wird Sie dann vielleicht nicht mehr interessieren.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an - wir nehmen uns Zeit für Sie!

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